3. November 2015

Flüchtlinge, statistisch

Aus dem genannten Spiegel-Artikel
Ich will mir ein paar Fakten zusammensuchen, obwohl sie von der aktuellen Entwicklung buchstäblich überrant werden.
   Gemeinhin werden die Ausländer, die hilfesuchend über die deutschen Grenzen strömen, als »Flüchtlinge« bezeichnet (amtlich auch »Zuwanderungsgeschehen«). Zu »anerkannten Flüchtlingen« werden »Asylsucher« aber ert nach einem langen Prozess. So waren am 31. August 2015 laut Spiegel 300.000 Asylanträge  »anhängig«, das heißt mehr oder weniger in Arbeit. Im September sollen rund 23.000 Asylanträge bearbeitet worden sein, wobei 38 Prozent der Antragsteller als Flüchtlinge anerkannt worden sind. Daraus lässt sich leicht eine zeitliche Prognose für die »hängigen« Verfahren ableiten. Schon jetzt dauern die Verfahren rund ein Jahr (Quelle).
Herkunftsländer. Quelle Wikipedia. Grafik klickbar!
   Genaueres liest sich bei der Wikipedia so: »Asylberechtigte nach Art. 16a GG erhalten eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 1 AufenthG, anerkannte Flüchtlinge nach § 3 Abs. 1 AsylG erhalten eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 2 Alt. 1 AufenthG. Ausländern, denen subsidiärer Schutz (§ 4 Abs. 1 AsylG) gewährt wird, erhalten eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 2 Alt. 2 AufenthG. Werden Abschiebungsverbote nach § 60 Abs. 5 und 7 AufenthG festgestellt, erhalten die Personen in der Regel eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 3. Letztere erhielten bis zum Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes am 1. Januar 2005 vielfach nur eine Duldung
   Dazu kommen meines Erachtens EU-Binnenmigranten (2014 mehr als Flüchtlinge von außerhalb, 2012 58%, 2013), die hier frei einreisen, dazu kommen unregistrierte Einwanderer, die hier ohne Papiere leben. Jede Statistik erfasst nur Teile.
   Der Spiegel beruft sich auf das Bundesministerium für Migration und Flüchtlinge, das hier veröffentlicht.
   Eine klare Darstellung bringt Baden-Württemberg hier. In Bayern ist das »Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration« für Flüchtlinge zuständig, da mag man hier weitersuchen. Die Bundesregierung ist meines Erachtens überhaupt nicht für Asylanten zuständig, außer dass sie dazu Meinungen äußert (»Wir stemmen das«) und Geld gibt. Aufnehmen tun die Flüchtlinge die Kommunen. Ein Binnendurcheinander, das zu Streit führt, etwa in der Welt nachzulesen.
   Zu Abschiebungen und Zurückschiebungen gibt es eine Bundestagsdrucksache vom Februar 2015 hier: »Im Jahr 2014 wurden insgesamt 8557 Abschiebungen auf dem Luftweg vollzogen.«. Interessant ist dort auch die Statistik über »Zurückweisungen. Zurückschiebungen und Abschiebungen« (Statistik endet 2006).
   Das erst einmal zu amtlichen Statistiken.
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Link hierher:
http://blogabissl.blogspot.com/2015/11/fluchtlinge-statistisch.html

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